Verzögerung um ein Jahr bestätigt - Inkrafttreten der EUDR auf Dezember 2025 verschoben

Die Umsetzung der umfassenden neuen EU-Verordnung zur Bekämpfung der Entwaldung wurde um 12 Monate verschoben, so dass die betroffenen Sektoren mehr Zeit haben, sich gemeinsam mit ihren Kunden vorzubereiten

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Die im Juni 2023 in Kraft getretene Entwaldungsverordnung der Europäischen Union (EUDR) sollte ursprünglich Ende 2024 in Kraft treten, wurde nun aber von der EU um ein weiteres Jahr verschoben und wird nun voraussichtlich ab dem 30. Dezember 2025 angewendet. Die Verschiebung wurde vorgenommen, um Interessengruppen und Unternehmen innerhalb und außerhalb der EU ausreichend Zeit zu geben, sich umfassend vorzubereiten - und es gibt viel vorzubereiten.

Mit der neuen Verordnung soll sichergestellt werden, dass Produkte aus bestimmten Rohstoffen (Rinder, Kakao, Kaffee, Ölpalmen, Kautschuk, Soja und Holz), die in der EU verkauft, in die EU eingeführt oder aus der EU ausgeführt werden, nicht zur Entwaldung oder Waldschädigung beigetragen haben. Sie sieht auch vor, dass diese Produkte in Übereinstimmung mit den einschlägigen Rechtsvorschriften des Produktionslandes hergestellt werden müssen und dass für sie eine spezielle, formelle Sorgfaltserklärung gilt.

Alle holzbasierten Rohstoffe - wie Rundholz, Hackschnitzel und Zellstoff -, die von den Sappi-Werken in der EU eingekauft und verwendet werden, fallen unter diese Rechtsvorschriften. In diesem Zusammenhang ist es erwähnenswert, dass mehr als 80 % unserer holzbasierten Rohstoffe aus europäischen Wäldern stammen. Die Papier- und Zellstoffverkäufe von Sappi innerhalb der EU sowie alle unsere Exporte unterliegen der EUDR.

Um die Einhaltung der EUDR zu gewährleisten, haben wir unsere IT-Systeme aktualisiert, so dass sie EUDR-relevante Daten, einschließlich der Referenznummern, die sich auf die jeweiligen Sorgfaltserklärungen beziehen, sowie die Geolokalisierungsdaten, die wir von nicht in der EU ansässigen Zellstofflieferanten erhalten, effektiv handhaben und verarbeiten können.

Im Rahmen unserer Vorbereitungen haben wir auch die erforderlichen Datenflüsse geschaffen und die Interoperabilität unserer Systeme mit denen unserer Holz- und Zellstofflieferanten entwickelt. Wir verpflichten uns, unseren Kunden genaue und rechtzeitige Informationen zu liefern, damit auch sie die Einhaltung der EUDR nachweisen können.

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